Rentenantrag abgelehnt, GdB-Erhöhung nicht anerkannt, Leistungen falsch berechnet…?
Seit vielen Jahren habe ich mich erfolgreich auf die Vertretung im Sozialrecht und Verwaltungsrecht spezialisiert.
Gut wenn man weiß, wie man sich verhalten soll und wer schnell und kompetent helfen kann!
Ich bin für Sie da und helfe Ihnen sofort!
Gerne können Sie mir Ihr Anliegen schildern; wir besprechen gemeinsam und vertraulich Möglichkeiten und Konsequenzen und Sie entscheiden sodann, ob Sie mich beauftragen möchten.
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werden durch die Rechtsschutzversicherung in den meisten Fällen die Kosten für das Verfahren vor dem Sozialgericht ab Eintritt in das Klageverfahren übernommen. Gerne stelle ich die entsprechende Anfrage an Ihren Rechtsschutzversicherer.
Rentenverfahren:
Sie haben bei der Deutschen Rentenversicherung einen Rentenantrag wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung gestellt und dieser wurde abgelehnt?
Gut 1,6 Millionen Erwerbsminderungsrentner gibt es derzeit. Jährlich werden knapp 400.000 Anträge gestellt, wobei jedoch fast jeder zweite Antrag abgelehnt wird.
Grundlage für die Gewährung dieser Rente ist grundsätzlich die gesundheitliche Leistungsfähigkeit für eine Tätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, bezogen auf eine 5-Tage-Woche. Sie wird in folgenden Stundenstufungen angegeben:
Bemessung des Grad der Behinderung (GdB):
Bei Vorliegen von Gesundheitsstörungen kann dieAnerkennung als schwerbehinderter Mensch beantrag werden, mit dem vielfältige rechtliche Auswirkungen, etwa bestimmte Steuererleichterungen, ein erhöhter Kündigungsschutz oder die Gewährung von Leistungen für Mehrbedarfe bei der Sozialhilfe verbunden sind.
Der Schwerbehindertenausweis wird zuerkannt, wenn ein GdB (=Grad der Behinderung) von mindestens 50 festgestellt ist. Ab einem GdB von 30 kann man sich auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen gleichstellen lassen.
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BAföG-Verfahren:
Wer ein Studium oder eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungsfähige Ausbildung aufnimmt kann staatliche Unterstützung zur Ausbildung beantragen.
Hierbei ist zu beachten, dass nur derjenige Leistungen erhalten kann, der weder über ausreichendes eigenes Einkommen noch Unterhaltszahlungen z.B. durch die Eltern verfügt und der kein Vermögen besitzt, welches zur Finanzierung der Ausbildung einzusetzen ist.
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