Sie haben bei der Deutschen Rentenversicherung einen Rentenantrag wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung gestellt und dieser wurde abgelehnt?
Gut 1,6 Millionen Erwerbsminderungsrentner gibt es derzeit. Jährlich werden knapp 400.000 Anträge gestellt, wobei jedoch fast jeder zweite Antrag abgelehnt wird.
Grundlage für die Gewährung dieser Rente ist grundsätzlich die gesundheitliche Leistungsfähigkeit für eine Tätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, bezogen auf eine 5-Tage-Woche. Sie wird in folgenden Stundenstufungen angegeben:
- 6 Stunden und mehr
- 3 bis unter 6 Stunden oder
- unter 3 Stunden.
Wer – unabhängig von der Arbeitsmarktlage – unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch mindestens 6 Stunden täglich tätig sein kann, ist nicht erwerbsgemindert.
Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nur noch 3 bis unter 6 Stunden täglich im Rahmen einer 5-Tage-Woche unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein können.
Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können.
Zusätzliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (neben Erfüllung der medizinischen Voraussetzungen) sind, dass die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren vor dem Versicherungsfall und die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Nichtvollendung der Regelaltersgrenze, Vorhandensein von 36 Kalendermonaten (3 Jahren) an Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung) erfüllt werden.
Feststellung der Arbeitsfähigkeit:
Ob eine Arbeitsunfähigkeit im obigen Sinne vorliegt, wird durch den Sozialmedizinischen Dienst des Rentenversicherungsträgers oder durch einen sozialmedizinisch bewanderten Gutachter (dessen Wahl Ihnen obliegt) festgestellt. Hierzu werden in der Regel auch die Unterlagen der behandelnden Ärzte sowie evtl. Entlassberichte eines Krankenhauses oder einer Rehabilitationsklinik beigezogen.
Ausschlaggebend ist jedoch die Beurteilung durch den Rentenversicherungsträger – unabhängig von evtl. festgestellter Arbeitsunfähigkeit durch den behandelnden Arzt oder der Feststellung einer Schwerbehinderung. Für den Rentenanspruch ist allein maßgeblich, ob das vorhandene Restleistungsvermögen die Ausübung einer Berufstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zulässt.
Der Sozialmedizinische Dienst wird alle vorliegenden medizinischen Unterlagen auswerten und sodann seine Einschätzung an den Rentenversicherungsträger abgeben.Hierzu gehören auch Empfehlungen zu möglichen Rehabilitationsmaßnahmen und die Feststellung zum Leistungsfall, also den Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ab welchem Zeitpunkt eine Erwerbstätigkeit nur noch zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) bzw. weniger als 3 Stunden täglich (volle Erwerbsminderung) ausgeübt werden kann.
Lehnt der Rentenversicherungsträger Ihren Antrag ab, müssen Sie gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen bzw. – wenn diesem nicht abgeholfen wird – gegen den Widerspruchsbescheid Klage vor dem Sozialgericht erheben. Hierbei gilt es jeweils die Frist von einem Monat zu wahren, innerhalb derer der Rechtsbehelf zu erheben ist.
Gerne bin ich Ihnen bei allen Fragen rund um Ihr Rentenverfahren behilflich. Im Verfahren vor dem Sozialgericht begründe ich ausführlich Ihren Klagantrag nach gemeinsamer Besprechung Ihres Falls unter Zuhilfenahme aller medizinischen Befundberichte oder gegebenenfalls auch durch die Beauftragung eigener Gutachten.
Überlassen Sie gerade die wichtige Frage nach Ihrer Rente nicht allein der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers, da es sich hierbei in erster Linie um medizinische Wertungsfragen handelt. Oft werden durchaus begründete Rentenanträge – allein aus Kostenersparnis – abgelehnt.
Setzen Sie Ihr Recht durch und nehmen Sie ablehnende Entscheidungen nicht einfach hin.